Neue Männer braucht das Land (Foto: Shutterstock)

Absolut rechtskonform: Deutschland könnte seine Grenzen sofort schließen und fast alle Asylbewerber ausweisen

Das deutsche und europäische Asylrecht ist angesichts nachgerade in die Abermillionen gehenden Völkerwanderungen völlig unzeitgemäß und völlig ungeeignet, mit diesem beispiellosen Ansturm heillos übervölkerter Länder auf Europa fertigzuwerden. Auch die jüngst von der Ampel-Regierung beschlossenen Maßnahmen zur geringfügigen Verschärfung der Migrationspolitik werden nicht die geringste Abhilfe schaffen, zumal es sich dabei ohnehin nur um Lippenbekenntnisse handelt, ohne dass der politische Wille zu ihrer Umsetzung besteht.

Der Rechtsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth hat in einem Kommentar für die “Junge Freiheit” alle derzeit geltenden Regelungen einer scharfen Kritik unterzogen. Der Asylkompromiss der 90er Jahre habe zwar dazu geführt, dass sich niemand mehr nach Artikel 16a des Grundgesetzes auf Asyl berufen konnte, der aus einem sicheren Herkunfts- oder Drittstaat einreiste; jedoch sei darin auch ausdrücklich vermerkt worden, dass die deutsche Drittstaatenregelung völkerrechtliche Verträge zur Asylzuständigkeitskoordinierung ermögliche. Dies und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe dazu geführt, dass das deutsche Asylrecht „gegebenenfalls hinter völkerrechtlichen Vereinbarungen“ zurücktrete, konkret hinter die Abkommen von Schengen und Dublin. Diese wurden dann zum übergeordneten rechtlichen Maßstab in der Asylfrage, erst recht, als sie zu EU-Verordnungen wurden.

Brüssel ist sich des Rechtsbruchs voll bewusst

Der EU-Rechtsgrundsatz der Freizügigkeit ermächtige die EU, eine Politik zu entwickeln, mit der sichergestellt wird, „dass Personen an den Binnengrenzen für alle Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nicht kontrolliert werden“. Für diesen Grundsatz gebe es, so Wirth, nur wenige und zeitlich begrenzte Ausnahmen. Grenzkontrollen dürfen nur als „letztes Mittel“ und befristet durchgeführt werden. Außerdem muss die EU-Kommission darüber informiert werden. Wirth verweist darauf, dass Dänemark Frankreich, Deutschland, Norwegen und Schweden wieder Grenzkontrollen eingeführt und diese mehrmals verlängert hätten, ohne dies immer gemäß dem Schengen-Abkommen zu begründen. Trotzdem habe die Kommission kein Vertragsverletzungsverfahren gegen eines der Länder eingeleitet.

Daraus folgert Wirth, dass man sich in Brüssel sehr wohl der Tatsache bewusst sei, „die bisherigen Regelungen des Asyls, der Asylkontrolle in Verbindung mit der Einreise und der Überprüfung des Asyls mit der Wirklichkeit der Masseneinwanderung nicht in Einklang zu bringen ist“. Die Rechtslage sei „hochkomplex“ und nur schwer verständlich. So gehe etwa die Zuständigkeit für einen Flüchtling auf Deutschland über, wenn Griechenland oder ein anderer EU-Staat mit einer Außengrenze seinen Pflichten nicht nachkomme, nicht registriere, den Flüchtling weiterreisen lasse und sich auch einer Rückführung rechtswidrig verschließe. Deutschland sei dann für die Durchführung des Dublin-Verfahrens zuständig, sobald eine Frist von sechs Monaten verstrichen ist. Es gebe „faktisch keine Rückführung mehr in die für die Aufnahme zuständigen EU-Länder“, stellt er fest.

Kein politischer Wille

Die – auch von Innenministerin Nancy Faeser endlich, wenn auch nur punktuell und halbherzig, zugelassenen – Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien, seien „nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung“. Es dürften nämlich nur die zurückgewiesen werden, „die das Zauberwort „Asyl“ nicht aussprechen können“. Auch diejenigen, die bereits in einem Asylverfahren abgelehnt wurden, aber einen erneuten Antrag stellten, würden von der Bundespolizei ins nächste Auffanglager geschickt. Es gebe jedoch einen Ausweg: Die Dublin-III-Verordnung sei einfaches Gesetzesrecht und könne vom EU-Gesetzgeber geändert werden. Dies sei jedoch eine „extrem zähe Aufgabe“, die Jahre dauern werde. Zudem müsse sie politisch gewollt werden, „was man dem links-grünen Milieu absprechen“ müsse.

Wirth stellt klar, dass „sowohl das deutsche Staatsgebiet, die Staatsgewalt und die Grenzen Verfassungsrang“ genießen würden. Niemand könne „uns zwingen eine Masseneinwanderung von kulturfremden Menschen zuzulassen, die Regierung darf eine solche Masseneinwanderung ohne Zustimmung des Souveräns, des deutschen Volks, nicht zulassen“. Der völkerrechtliche Grundsatz des ordre public besage auch, dass es Grenzen der Durchsetzung völkerrechtlicher Verträge und Ansprüche gebe, „insbesondere wenn es an die Substanz des Sinnes und der Wertvorstellungen eines Staates“ gehe. Spätestens seit 2015 könne die EU zugleich offene Binnengrenzen und im Gegenzug geeignete Maßnahmen für die Kontrollen der Außengrenzen, das Asyl, die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität gewährleisten.

Die Lösung: EU-Verpflichtungen sind zu suspendieren

Wenn eine Seite eines Vertrages seine Verpflichtungen nicht erfüllen könne, sei der anderen Seite des Vertrages nicht zumutbar, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Somit seien die EU-Verpflichtungen bezüglich Schengen-Verordnung, Dublin-Verordnung nebst allen Durchführungsverordnungen „zumindest zu suspendieren, bis sich die EU-Staaten auf effektive Maßnahmen geeinigt“ hätten. Bis dahin gelte wieder nationales deutsches Recht, „insbesondere Artikel 16a Grundgesetz nebst Ausländergesetz, Aufenthaltsgesetz und Asylgesetz“. Deutschland bräuchte dann vorerst niemanden mehr ins Land zu lassen. Hierzu bedarf es nur des politischen Willens, der im bürgerlichen Lager vorhanden sein sollte, so Wirth.

So richtig seine Ausführungen auch sind, stellt sich doch die Frage, ob man in Deutschland überhaupt noch von einem bürgerlichen Lager sprechen kann. Bei CDU, FDP und auch Teilen der AfD wird man es allenfalls noch in Teilen vorfinden. Ansonsten dominiert der machtpolitische Opportunismus. Die lange Zeit, die Wirth selbst für die überfälligen rechtlichen Anpassungen veranschlagt, hat Deutschland nicht mehr. Wo die erforderlichen politischen Mehrheiten herkommen sollen, liegt derzeit völlig im Dunkeln. (TPL)

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